Nutzungsbedingungen

Platz – und Spielordnung


I. Spielberechtigung

1. Im Interesse eines geregelten und reibungslosen Spielbetriebes ist die Platz- und Spielordnung zwingend einzuhalten.

2.Jedem aktiven Mitglied, das seiner Beitragspflicht ordnungsgemäß nachkommt, steht das Recht zur Benutzung der Tennisplätze während der Saisonspielzeit zu.


II. Allgemeine Bestimmungen und Haftung

1. Die Benutzung der Plätze ist grundsätzlich nur in Tennisschuhen zulässig.Die Plätze sind vor dem Spielen ausreichend zu wässern, nach dem Spielen abzuziehen und die Linien abzukehren.

2. Bei längerer Spieldauer und trockenheißem Wetter ist zwischendurch ebenfalls zu wässern. Kleinere Schäden im Belag sind sofort auszubessern – größere Schäden in die ausgehängte Liste für den Platzwart (schwarzes Brett im Clubhaus) einzutragen.

3. Für die Ordnung und Sauberkeit auf den Plätzen sind alle BenutzerInnen gleichermaßen verantwortlich. Abfälle und dergleichen gehören in die dafür bereitgestellten Abfallbehälter. Hunde sind auf der gesamten Anlage anzuleinen und von den Plätzen (Tennis, Boule und dem Spielplatz für Kinder) fernzuhalten.

4. Für leichtfertig oder mutwillig angerichtete Schäden wird der/die VerursacherIn haftbar gemacht und in Anspruch genommen.

5. Über die Bespielbarkeit der Plätze entscheidet grundsätzlich der Platzwart, bzw. ein Vorstandsmitglied in Abstimmung. Der Platzwart darf bei der Ausübung seiner Aufgaben nicht behindert werden.


III. Spielbetrieb und Reservierung

1. Die allgemeine Benutzungszeit der Plätze liegt zwischen frühestens 7.00 Uhr und dem Eintritt der Dunkelheit.

2. Für einen geordneten Spielbetrieb ist das Online-Buchungssystem des TC Rauenberg unter tc-rauenberg.courtbooking.de verpflichtend anzuwenden. Die dort hinterlegten Buchungsregeln sind für alle Mitglieder bindend.

3. Ein freier Platz kann generell zum Spiel reserviert und genutzt werden, es sei denn es steht ein Mannschafts- oder Jugendtraining an. Die Informationen hierzu sind in unserem Buchungssystem hinterlegt.

4. Die individuelle Spielzeit beträgt eine Stunde und kann bei freien Plätzen nach der absolvierten Spielzeit neu reserviert und somit verlängert werden.

5. Wenn alle Plätze belegt sind und weiterer Spielbedarf besteht, ist zu warten, bis die nächste 1-stündige Spielberechtigung der aktuell Spielenden abgelaufen ist.

6. Gäste sind generell spielberechtigt, wenn sie zusammen mit einem Mitglied des Vereins spielen und das Spiel vor Spielantritt in unserem Buchungssystem mit E-Mailadresse oder Telefonnummer als GastspielerInnen reserviert wurde.

7. Es wird eine GastspielerInnengebühr von 7,00 € /Stunde (pro GastspielerIn) erhoben.

8. Ein/e GastspielerIn hat, innerhalb einer Saison, 10 Mal die Möglichkeit, zu spielen.

9. Die MitspielerInnen einer Spielgemeinschaft sind zu den offiziellen Trainingszeiten und einmal pro Woche kostenfrei spielberechtigt.


IV. Platzeinteilung

1. Clubmeisterschaften, Verbandsspiele und mit dem Vorstand abgesprochene Freundschaftsspiele besitzen einen Sonderstatus und haben gegenüber dem normalen clubinternen Spielbetrieb Vorrang. Sie werden spätestens 48 Stunden vor Spielbeginn in unserem Buchungssystem angezeigt.

2. Jeder gemeldeten Clubmannschaft steht pro Woche ein Training über zwei zusammenhängende Stunden zur Verfügung. Die festgelegten Trainingszeiten werden zu Beginn der Saison in unserem Buchungssystem hinterlegt.

3. Den vom Club verpflichteten TrainernInnen oder ÜbungsleiternInnen wird zur Durchführung von Trainingsstunden die erforderliche Anzahl an Plätzen überlassen und ebenfalls in unserem Buchungssystem hinterlegt.


V. Schlussbestimmungen

1. Die Spiel- und Platzordnung des TC Rauenberg ist eine Anlage zur Satzung des Vereins und somit für alle Mitglieder verbindlich.

2. Jedes Vorstandsmitglied ist gehalten, bei Verstoß gegen die Platz- und Spielordnung einzuschreiten.

3. Verstöße gegen die Platz- und Spielordnung berechtigen den Vorstand, zeitlich begrenzte Spielsperren zu verhängen.

4. Verlässt ein/e SpielerIn bzw. ein Mitglied als Letzter die Tennisanlage, so ist er/sie verpflichtet, alle Türen, einschließlich des Vereinsheimes, zu verschließen.


Rauenberg im April 2023

Vorstand